Im Frühsommer 2016 machte die plötzliche Häufung solcher EingrenzungsVerfügungen in den Rechtsberatungs
stellen und unter AnwältInnen schnell die Runde. Ebenso rasch wurde klar, dass dahinter eine koordinierte Aktion derSicherheitsdirektion stand. Die Freiplatzaktion Zürich, die SansPapiers Anlaufstelle Zürich sowie die Autonome Schule koordinierten ihr Handeln umgehend und beabsichtigten, je einen halben Tag pro Woche für die Beratung von Personen mit EingrenzungsVerfügungen bzw. zum Verfassen von Beschwerden zur Verfügung zu stellen. Den Betroffenen war es jedoch unmöglich, nach Zürich zu gelangen, denn die Eingrenzung ist bereits ab Erhalt der Verfügung gültig. Widerhandlung gegen die Verfügung hat Geld bzw. Haftstrafe zur Folge. Voraussetzung für die Wahrnehmung des Beschwerderechts war und ist daher das vorgängige Einholen einer Ausnahmebewilligung beim Migrationsamt!
Aufgrund dieser Ausgangslage suchten Aktive der Autonomen Schule und VorstandsLeute der Freiplatzaktion die Notunterkünfte auf und versuchten, sich ein Bild über das Ausmass der ergangenen EingrenzungsVerfügungen zu verschaffen. Verfügungen, deren Beschwerdefristen noch liefen, wurden entgegen genommen und über die SPAZ, Freiplatzaktion und Autonome Schule bearbeitet, teilweise mit Unterstützung von AnwältInnen. Über die Monate hat sich nun ein eigenständiges System etabliert. Diese «Besuchsgruppe», die in regelmässigem Austausch mit AnwältInnen steht, betreibt unter enormem Einsatz eine mobile Rechtsberatung. Ihre Mitglieder suchen wöchentlich die Notunterkünfte auf und verfassen die Beschwerden gegen EingrenzungsVerfügungen zumeist
selbständig.