Gemeindegrenzen als Gefängnismauern

Von mischa, 8. November 2023


Im Frühsommer 2016 machte die plötzliche Häufung sol­cher Eingrenzungs­Verfügungen in den Rechtsberatungs­
stellen und unter AnwältInnen schnell die Runde. Ebenso rasch wurde klar, dass dahinter eine koordinierte Aktion derSicherheitsdirektion stand. Die Freiplatzaktion Zürich, die Sans­Papiers Anlaufstelle Zürich sowie die Autonome Schu­le koordinierten ihr Handeln umgehend und beabsichtigten, je einen halben Tag pro Woche für die Beratung von Perso­nen mit Eingrenzungs­Verfügungen bzw. zum Verfassen von Beschwerden zur Verfügung zu stellen. Den Betroffenen war es jedoch unmöglich, nach Zürich zu gelangen, denn die Ein­grenzung ist bereits ab Erhalt der Verfügung gültig. Wider­handlung gegen die Verfügung hat Geld­ bzw. Haftstrafe zur Folge. Voraussetzung für die Wahrnehmung des Beschwerde­rechts war und ist daher das vorgängige Einholen einer Aus­nahmebewilligung beim Migrationsamt!

Aufgrund dieser Ausgangslage suchten Aktive der Autonomen Schule und Vorstands­Leute der Freiplatzaktion die Notun­terkünfte auf und versuchten, sich ein Bild über das Ausmass der ergangenen Eingrenzungs­Verfügungen zu verschaffen. Verfügungen, deren Beschwerdefristen noch liefen, wurden entgegen genommen und über die SPAZ, Freiplatzaktion und Autonome Schule bearbeitet, teilweise mit Unterstützung von AnwältInnen. Über die Monate hat sich nun ein eigenstän­diges System etabliert. Diese «Besuchsgruppe», die in regel­mässigem Austausch mit AnwältInnen steht, betreibt unter enormem Einsatz eine mobile Rechtsberatung. Ihre Mitglie­der suchen wöchentlich die Notunterkünfte auf und verfassen die Beschwerden gegen Eingrenzungs­Verfügungen zumeist
selbständig.

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